ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen mhm als Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen mhm als Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn mhm als der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Von mhm als  Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von mhm als Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Mhm als Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

 

4. Gewährleistung

Ist eine von mhm als Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung von mhm als Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

 

5. Haftung

Die Haftung durch mhm als Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht von mhm als Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten von mhm als Auftragnehmers zählt.

 

6. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.

Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug gemäß den angegebenen Zahlungsbedingungen von mhm als Auftragnehmer zu bezahlen.

Die Forderung von mhm als Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen von mhm als Auftragnehmer, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.